Die Rückwärtssuche bei einer Handynummer ist genau so möglich wie bei Festnetztelefonnummern. Oft kann man so sehr schnell den Anschluss ermitteln.
Festnetznummern einer beliebigen Person oder Einrichtung fand man in Zeiten vor Mobilfunk und Internet heraus, indem man einen Blick in das örtliche oder nationale Telefonbuch warf. Wurde man dort nicht fündig und konnte die auch sonst Nummer nicht anders herausfinden, gab es schon damals Auskunftsdienste des Festnetzbetreibers. Um eine Nummer in einer herkömmlichen Suche herauszufinden benötigte man also, und benötigt noch heute, meist den vollen Namen der Person. Unter Umständen konnte und kann auch anhand des unvollständigen Namens und anderer persönlicher Daten wie beispielsweise der Adresse gesucht werden.
Die so genannte Rückwärtssuche für eine Handynummer anhand war bis ins Jahre 2004 hin in Deutschland nicht möglich. Die Inverssuche ermöglicht es einer beliebigen Person, persönliche Daten einer anderen Person, also Name, Adresse und Ähnliches anhand einer einfachen Handynummer oder Festnetznummer in Auskunft zu bringen. Diese rückwärtige Suche war aus Gründen des Datenschutzes zunächst generell unmöglich, wird aber nach einer Gesetzesnovelle jetzt von vielen Anbietern über telefonische Kurzrufnummern oder Internetportale angeboten.
Um eine Rückwärtssuche für eine Handynummer auszuführen, teilt man also generell die bekannte Telefonnummer einem ausgewählten Dienstanbieter telefonisch oder elektronisch mit. Auch CD-ROM können für die Suche genutzt werden. Der ausgewählte Dienstanbieter überprüft, ob er zur übermittelten Handy- oder Festnetznummer weitere Daten zur Verfügung stehen hat. Ob die Rückwärtssuche also gelingt oder nicht, hängt zu einem Teil auch vom Dienstanbieter ab, denn der Zugang zu Telefonnummern und Datensätzen ist nicht allen Anbietern gleichermaßen möglich, er variiert.
Im besten Falle bekommt man sofort weiter persönliche Daten zur ausgewählten Rufnummer mitgeteilt. Ob und wie diese Daten für die Rückwärtssuche zur Verfügung gestellt werden, hängt aber auch von der betroffenen Person selber ab. In den meisten Fällen ist besonders bei Handynummern eine explizite Zusage des jeweiligen Nutzers nötig, um anderen eine Inverssuche nach seinen Daten zu ermöglichen. Im Festnetzbereich kann es passieren, dass man einer Inverssuche mit Eintrag in entsprechende Verzeichnisse automatisch zustimmt. Sollte dies unerwünscht sein, ist es ratsam, sich mit seinem Dienstbetreiber in Verbindung zu setzten.