Die Rückwärtssuche war jahrelang verboten und ein rotes Tuch für Datenschützer. Mittlerweile ist sie erlaubt und wird von vielen Unternehmen angeboten.
Als das erste mal eine CD von einem Telefonanbieter auf den Markt gebracht wurde, die die sogenannte Rückwärtssuche ermöglichte, liefen so viele Leute dagegen Sturm, dass die CD wieder vom Markt genommen werden musste. Doch seit der Einführung des neuen Telekommunikationsgesetztes ist die Rückwärtssuche ausdrücklich gestattet und darf als Dienstleistung angeboten werden.
Diese Rückwärts- oder auch Inverssuche ermöglicht es dem Suchenden, nur über die Kenntnis der Telefonnummer, Name und gegebenenfalls Adresse des Inhabers der Telefonnummer ausfindig zu machen. Voraussetzung hierfür ist nur, dass der Gesuchte im Telefonbuch steht oder seine Daten in einem anderen öffentlichen, elektronischen Kundenverzeichnis eingetragen sind. Legt man allerdings Widerspruch dagegen ein, darf diese Art der Auskunft nicht mehr erteilt werden.
Für die Rückwärtssuche spricht, dass man auf diesem Weg ermitteln kann, von wem man angerufen wurde. Erscheint immer wieder eine unbekannte Nummer auf dem Display, sei sie einem jetzt unbekannt, weil einem einfach nicht mehr einfällt zu wem sie gehört oder weil wirklich ständig jemand anruft, den man nicht kennt, kann man den Inhaber der Nummer ermitteln. Auch fällt man nicht mehr auf die verschleierten kostenpflichtigen Nummern herein, die einen per SMS auffordern, aus irgendeinem Grund anzurufen und einem dann am Monatsende bei Rechnungserhalt einen Schock bescheren.
Andererseits kann man wenigstens teilweise die Einwendungen der Datenschützer verstehen, die befürchten, dass dieses Gesetz ein weiterer Schritt zum gläsernen Menschen ist. In bestimmten Teilbereichendes Lebens haben sie sicherlich recht. So ist wirklich zu befürchten, dass man zukünftig keine Kleinanzeige mehr schalten kann, weil mit Veröffentlichung der Telefonnummer gleich Interessenten vor der Haustür stehen, die sich einen Vorteil vom persönlichen Erscheinen erhoffen. Andererseits ist die Befürchtung, dass sich Versandunternehmen und Webemittelvertriebe diese Technik zu nutze machen, ein wenig weit hergeholt. Nicht etwa, weil diese das nicht tun würden, sondern vielmehr, weil der Adressenhandel und Datenaustausch bei dieser Klientel schon so aktiv ist, dass sie es kaum nötig haben dürften, sich die Mühe der Rückwärtssuche anzutun. In diesem Bereich ist es weit gefährlicher, irgendwo seine persönlichen Daten in ein Gewinnspiel einzutragen.