Auf dem Einwohnermeldeamt auf Personensuche zu gehen ist meist erfolgreich. Voraussetzung ist, dass der letzte Wohnort der gesuchten Person bekannt ist.
Gründe gibt es ja viele, weswegen der Kontakt zu einem Menschen erst abbricht und dann nach vielen Monaten oder gar Jahren eben dieser Kontakt wieder hergestellt werden soll. Aber oftmals ist es mit einem Blick in das örtliche Telefonbuch nicht getan, um dem Gesuchten auf die Spur zu kommen. Wenn die gesuchte Person in eine andere Stadt gezogen ist oder durch eine Heirat den Namen geändert hat, ist es praktisch unmöglich auf diese Weise fündig zu werden. Aber nicht nur ehemalige Freunde oder Klassenkameraden wollen manchmal ausfindig gemacht werden, auch Familienangehörige bzw. Ahnen sind, zwecks Stammbaumforschung, oft Objekt einer solchen Suche.
Für die Personensuche gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das Telefonbuch ist nur ein nützliches Instrument, wenn man den Aufenthaltsort der gesuchten Person kennt. Das Internet bietet da schon mehr Möglichkeiten. Entweder wird der Name in einer Suchmaschine oder bei speziellen Personensuchdiensten eingegeben. Bleibt auch hier die Suche erfolglos, kann das Einwohnermeldeamt bei der Personensuche helfen.
Wer das Einwohnermeldeamt für die Personensuche nutzen will, muss jedoch den letzten Aufenthaltsort der gesuchten Person kennen. Ist dies der Fall, kann das Einwohnermeldeamt an eben diesem Ort weiterhelfen. Allerdings sollte neben dem vollständigen Namen zusätzlich das Geburtsdatum der gesuchten Person bekannt sein. Gerade bei häufig vorkommenden Nachnamen wie Schmidt oder Meier kann es sonst zu Verwechslungen kommen. Überhaupt gilt, je mehr bekannt ist, z.B. auch die ehemalige Adresse, desto eher können Verwechslungen ausgeschlossen werden. Die eigentliche Anfrage wird dann schriftlich an das entsprechende Einwohnermeldeamt gerichtet. Kostenlos ist eine solche Personensuche nicht, das Einwohnermeldeamt erhebt dafür eine Gebühr.
Mehr Auskünfte als die Anschrift und einen eventuellen Doktortitel wird das Einwohnermeldeamt bei einer solchen Personensuche aber nicht herausrücken. Darüber hinausgehende Informationen oder auch Unterlagen wie Lohnsteuerkarte oder Aufenthaltsgenehmigung werden nicht weitergegeben, zumindest nicht an Privatpersonen. Geht eine andere Behörde beim Einwohnermeldeamt auf Personensuche, so ist das etwas anderes. Dann werden auch weiterführende Auskünfte erteilt. Dies ist z.B. notwendig, wenn Menschen vermisst werden oder Erben ausfindig gemacht werden sollen.