Eigentlich ist schnell erklärt, was juristische Personen sind. Hierbei handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der in diesem Artikel erläutert wird.
In unserer Rechtssprache finden sich zahlreiche Begriffe und Ausdrücke wieder, mit denen längst nicht jeder etwas anfangen kann. Sofern man nicht gerade ein Jurastudium absolviert hat, kann es relativ schnell passieren, dass man gewisse Texte schlichtweg nicht verstehen oder zumindest nicht vollständig nachvollziehen kann. Zu einem dieser Begriffe zählt auch der Begriff der juristischen Person – dieser tritt vor allem im Geschäftsbereich vermehrt auf, insbesondere wenn es um Handelsrecht oder um Insolvenzrecht geht.
Im Grunde genommen ist relativ schnell erläutert, was juristische Personen sind. Im deutschen Recht wird zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen unterschieden. Bei ersten handelt es sich um Menschen: Jeder Mensch ist eine natürliche Person, die über Rechte und Pflichten verfügt. Juristische Personen verfügen ebenfalls über Rechte und Pflichten – allerdings existieren sie nicht als reale Personen. Stattdessen handelt es sich um einen rechtlichen Status, der schlichtweg verliehen wird – in erster Linie an Unternehmen und Stiftungen.
Der Hintergrundgedanke ist denkbar einfach: Weil es juristische Personen gibt, befinden sich sowohl Verbraucher sowie auch andere Unternehmen in der Lage, gegen ein Unternehmen rechtlich vorzugehen. Eines der besten Beispiele für eine juristische Person ist die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Verbraucher und andere Unternehmen befinden sich in der Lage, gegen eine GmbH rechtlich vorzugehen und gegebenenfalls gegen diese zu klagen. In diesem Fall klagen sie nicht gegen die Geschäftsführer oder die Gesellschaft, sondern in der Tat gegen das eigentliche Unternehmen. Weil das Unternehmen als juristische Person geführt wird, ist dies problemlos möglich – das Unternehmen wird in diesem Fall von Anwälten und der Geschäftsführung vertreten. Man klagt jedoch nicht direkt gegen die Anwälte und die Geschäftsführung.
Ganz anders sieht es hingegen aus, wenn man als Verbraucher gegen kleinere Unternehmen klagen möchte. So gibt es zum Beispiel viele Einzelhändler, die nicht als juristische Personen am Markt auftreten. Eine Einzelunternehmen oder eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist keine juristische Person. Stattdessen handelt es sich um Unternehmen, für welche die Gründer und Eigentümer persönlich haften. Möchte man gegen solch ein Unternehmen klagen, klagt man im Endeffekt gar nicht gegen das Unternehmen, sondern gegen den Unternehmenseigentümer, bei welchem es sich in diesem Fall um eine natürliche Person handelt.